Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Geltend für folgende Unterkünfte:
GottwaldHaus – Ferienwohnung Freiberg – GottwaldHaus – Freiberg Apartment /A – Freiberg Apartment /B – Gottwaldhaus Ferienwohnung – Gottwaldhaus Apartment Brand-Erbisdorf – SaidenbachHaus Mittelsaida.
Vermieter:
Godo Gottwald, Erzstr. 19 , D-09618 Brand-Erbisdorf
1. Anreise / Abreise
Ab 16.00 Uhr bis Folge-Tag spätestens 09.00 Uhr. An- und Abreisezeiten
gelten auch für individuell vereinbarte Wochentage. Die Abreise muss am Abreisetag bis
spätestens 09.00 Uhr erfolgen. Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als 30 Minuten
hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge.
Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden.
Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer
Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter
oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige)
Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.
2. Sonderwünsche und Nebenabreden
sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.
Bei Haustieren ist Art und Größe anzugeben.
3. Bezahlung
Der Mietvertrag erhält mit Eingang der Anzahlung auf das Konto des Vermieters seine
Gültigkeit. Die Anzahlung in Höhe von 20% des Mietbetrages ist innerhalb von sieben Tagen
nach Erhalt der Buchungsunterlagen zur Zahlung fällig. Nach der erfolgten Anzahlung wird
30 Tage vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig. Werden die Zahlungsfristen
nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als
Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.
Nebenkosten für Wasser, PKW-Stellplatz, Abfall werden nicht erhoben. Die Energiekosten
werden nach Verbrauch abgerechnet. Der Preis pro kWh wird in den Buchungsunterlagen
mitgeteilt und ist aktuell immer auf der Webseite einsehbar.
4. Rücktritt
Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten.
Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts sind Sie zum Ersatz des uns
entstandenen Schadens verpflichtet:
• vom Tag der Buchungsbestätigung durch den Vermieter bis zum 7. Tag vor
Mietbeginn keine Entschädigung
• bei einem Rücktritt weniger als 7 Tage vor Mietbeginn ist der volle Reisepreis zu zahlen.
Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge
werden verrechnet.
Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen
gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt.
5. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Inventar und
Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am
Ferienhaus und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies
unverzüglich bei der Hausverwaltung anzuzeigen.
Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort bei der
Hausverwaltung gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur
Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen.
Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind
ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen
des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz
ausgeschlossen.
Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen
seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung
beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.
Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in
die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den
Küchenschränken zu lagern.
Beschädigungen aller Art, Entwendung von Gegenständen werden in Rechnung gestellt. Diese ist innerhalb von 14 Tagen zu begleichen.
Das Rauchen in den Unterkünften ist strengstens untersagt, bei Zuwiderhandlung stellen wir
500 € Entschädigung in Rechnung.
Barzahlungen sind unerwünscht, aber grundsätzlich möglich in Abstimmung mit dem Vermieter.
Wer Unerlaubt und ohne Vereinbarung mit dem Vermieter Tiere mit in die Unterkunft nimmt muss mit einer Reinigungsgebühr von 300 € zahlen.
Bei Falschangaben der Anzahl der zu übernachten Personen, beziehungsweise die falsche Angabe des Alters der Kinder, wird bei Kenntnisnahme mit Rechnungslegung korrigiert. Der noch zu zahlende Rechnungsbetrag ist bei Rechnungsstellung sofort fällig. Eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 15 € fällt gleichzeitig mit an.
6. Datenschutz
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen
Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht
werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.
7. Haftung
Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des
Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und
Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder
unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für
Störungen durch Naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei
der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.
Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte
ist ausgeschlossen.
Die An – und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der
Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige
Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.
8. Schlussbestimmungen
Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die
100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der
Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig
sind.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein
oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame
Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem
Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.